Begriff aus Briefen
Was bedeutet Widerspruch?
Deine Erklärung, dass du mit einer Entscheidung oder Forderung nicht einverstanden bist. Gegen einen Mahnbescheid braucht er keine Begründung.
Gegen einen Mahnbescheid legst du Widerspruch beim Mahngericht ein, am besten mit dem beiliegenden Vordruck. Die Frist beträgt 2 Wochen ab Zustellung.
Gegen einen Bescheid einer Behörde, etwa vom Jobcenter, heißt der Rechtsbehelf ebenfalls Widerspruch. Die Frist beträgt dort meist einen Monat ab Bekanntgabe. Was genau gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Beim Finanzamt und bei der Familienkasse heißt dasselbe Einspruch.
In diesen Briefen kommt es vor
Verwandte Begriffe
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Quellen
- § 694 Zivilprozessordnung: Widerspruch gegen den Mahnbescheid · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 84 Sozialgerichtsgesetz: Widerspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 70 Verwaltungsgerichtsordnung: Widerspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben.