Brieftyp · Vermieter
Mieterhöhung erhalten. Was jetzt?
Mit einem Mieterhöhungsverlangen bittet dich dein Vermieter, einer höheren Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zuzustimmen. Du hast Zeit bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang des Briefs. Stimmst du zu, gilt die neue Miete ab dem dritten Monat. Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter klagen, wenn er die Erhöhung durchsetzen will.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Bedenkzeit
- 2 Monate
- bis Ende des 2. Monats nach Zugang
- Kappungsgrenze
- 20 %
- in 3 Jahren, vielerorts 15 %
- Neue Miete
- Ab Monat 3
- nach Zugang
So liest du den Brief
- 1
Wer schreibt?
Der Vermieter oder eine Hausverwaltung in seinem Auftrag. Eine Unterschrift ist nicht nötig, Textform reicht, also auch ein Schreiben ohne Unterschrift oder eine E-Mail.
- 2
Alte und neue Miete
Gemeint ist die Kaltmiete ohne Nebenkosten. Rechne nach: Im Beispiel steigt sie um 11 %. Prüfe auch, ob die Wohnfläche stimmt, sie bestimmt den Preis je m².
- 3
Die Begründung
Der Vermieter muss die Erhöhung begründen, meist mit dem Mietspiegel, sonst mit einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Schau im Mietspiegel deiner Stadt selbst nach, in welches Feld deine Wohnung fällt.
- 4
Wartefrist und Kappungsgrenze
Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, das Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen. In 3 Jahren darf sie höchstens um 20 % steigen, in Städten mit knappem Wohnraum um 15 %.
- 5
Ab wann?
Stimmst du zu, schuldest du die neue Miete ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang. Kam der Brief im September an, also ab Dezember.
- 6
Deine Bedenkzeit
Du hast bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, im Beispiel bis 30.11.2026. Erst danach darf der Vermieter auf Zustimmung klagen, und zwar innerhalb von 3 weiteren Monaten.
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Zahlst du die höhere Miete mehrmals ohne Vorbehalt, kann das als Zustimmung gelten. Entscheide dich deshalb bewusst und antworte schriftlich.
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Häufige Fragen
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nur wenn sie berechtigt ist, also die ortsübliche Vergleichsmiete, die Kappungsgrenze und die Wartefrist einhält und richtig begründet ist. Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter vor Gericht klagen, wenn er die Erhöhung durchsetzen will.
Was passiert, wenn ich nicht antworte?
Schweigen ist keine Zustimmung. Nach Ablauf der Bedenkzeit kann der Vermieter innerhalb von 3 Monaten auf Zustimmung klagen. Bis dahin zahlst du die bisherige Miete.
Wie oft darf die Miete steigen?
Bei einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung, wirksam frühestens 15 Monate danach. Und in 3 Jahren höchstens um 20 %, in vielen Städten um 15 %.
Gilt das auch bei Staffelmiete oder Indexmiete?
Nein. Bei einer Staffelmiete steigt die Miete zu den im Vertrag festgelegten Terminen, bei einer Indexmiete mit der Inflation. Eine zusätzliche Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist dann ausgeschlossen.
Was ist mit einer Mieterhöhung nach Modernisierung?
Das ist ein eigenes Verfahren: Der Vermieter erklärt die Erhöhung nach einer Modernisierung, eine Zustimmung braucht er nicht. Auch dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Lass solche Schreiben am besten prüfen.
Soll die Kappungsgrenze nicht sinken?
Die Bundesregierung plant, sie in Gebieten mit knappem Wohnraum zu senken. Beschlossen ist das noch nicht. Bis dahin gelten 20 % und in festgelegten Gebieten 15 % in 3 Jahren.
Quellen
- § 558 Bürgerliches Gesetzbuch: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 558a Bürgerliches Gesetzbuch: Form und Begründung der Mieterhöhung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 558b Bürgerliches Gesetzbuch: Zustimmung zur Mieterhöhung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 561 Bürgerliches Gesetzbuch: Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 10.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.