Brieftyp · Wohngeldstelle
Wohngeldbescheid erhalten. Was jetzt?
Im Wohngeldbescheid steht, ob und wie viel Wohngeld du bekommst und für welchen Bewilligungszeitraum, meist 12 Monate ab dem Monat deines Antrags. Steigt euer Einkommen um mehr als 15 % oder sinkt die Miete deutlich, musst du das sofort melden. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats vorgehen, wie, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Bewilligt
- 12 Monate
- ab dem Antragsmonat
- Widerspruch
- 1 Monat
- oder Klage, je nach Land
- Melden
- Ab +15 %
- Einkommen im Haushalt
So liest du den Brief
- 1
Wer schreibt?
Die Wohngeldstelle deiner Stadt oder deines Kreises. Sie entscheidet über Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer.
- 2
Wohngeldnummer
Unter dieser Nummer führt die Wohngeldstelle deinen Fall. Gib sie bei jeder Mitteilung und beim Weiterleistungsantrag an.
- 3
Der Bewilligungszeitraum
Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem dein Antrag eingegangen ist, meist für 12 Monate, manchmal kürzer oder bis zu 24 Monate. Das Ende ist der wichtigste Termin in diesem Brief.
- 4
Die Berechnung
Wohngeld hängt von drei Werten ab: wie viele Menschen im Haushalt leben, wie hoch die Miete ist und wie viel ihr zusammen verdient. Prüfe, ob alle drei stimmen.
- 5
Was du melden musst
Mehr Einkommen um über 15 %, deutlich weniger Miete, ein Auszug oder Umzug: sofort schriftlich melden. Sonst musst du zu viel gezahltes Wohngeld zurückzahlen.
- 6
Deine Frist: 1 Monat
Ab Bekanntgabe hast du einen Monat. In manchen Bundesländern gibt es keinen Widerspruch, dann steht dort die Klage beim Verwaltungsgericht. Es gilt, was in deinem Bescheid steht.
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Verpass den Weiterleistungsantrag nicht. Wohngeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Ein zu spät gestellter Antrag kostet dich Monate.
Auf dieser Seite erklärt
Das könnte auch zu deinem Brief passen
Liegt so ein Brief vor dir?
Fotografiere ihn. bliqq zeigt dir die Frist, den Betrag und die nächsten Schritte, und erinnert dich rechtzeitig.
Häufige Fragen
Ab wann bekomme ich Wohngeld?
Ab dem Ersten des Monats, in dem dein Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Für frühere Monate gibt es kein Wohngeld, auch wenn du schon Anspruch gehabt hättest.
Was muss ich während des Bezugs melden?
Unter anderem, wenn das Einkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 % steigt, die Miete um mehr als 15 % sinkt oder jemand auszieht. Die genaue Liste steht in deinem Bescheid.
Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Wenn du Änderungen nicht gemeldet hast oder Angaben falsch waren, fordert die Wohngeldstelle zu viel gezahltes Wohngeld zurück. Melde Änderungen deshalb sofort.
Bekomme ich Wohngeld zusätzlich zum Bürgergeld?
Nein. Wer Grundsicherung vom Jobcenter oder Sozialhilfe mit Kosten der Unterkunft bekommt, erhält kein Wohngeld. Die Miete ist dann dort schon berücksichtigt.
Steigt das Wohngeld 2027?
Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an Mieten und Preise angepasst, das nächste Mal zum 1. Januar 2027. Wie sich das auf deinen laufenden Bescheid auswirkt, teilt dir die Wohngeldstelle mit.
Quellen
- § 25 Wohngeldgesetz: Bewilligungszeitraum · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 27 Wohngeldgesetz: Änderungen im laufenden Bewilligungszeitraum, Mitteilungspflichten · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 30 Wohngeldgesetz: Rückforderung und Erstattung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 43 Wohngeldgesetz: Fortschreibung des Wohngeldes · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 70 Verwaltungsgerichtsordnung: Widerspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- Fragen und Antworten zum Wohngeld Plus · Bundesregierung
Geprüft am 10.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.