Brieftyp · Vermieter
Nebenkostenabrechnung erhalten. Was prüfen?
In der Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung) rechnet dein Vermieter die Kosten des Hauses für ein Jahr ab und zieht deine Vorauszahlungen ab. Sie muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dir sein, sonst darf er nichts nachfordern. Einwände hast du bis 12 Monate nach Zugang.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Abrechnung
- 12 Monate
- nach Ende des Zeitraums
- Einwände
- 12 Monate
- ab Zugang
- Belege
- Einsehbar
- auf Wunsch
So liest du den Brief
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Der Zeitraum
Abgerechnet wird ein Jahr. Für 2025 musste die Abrechnung bis 31.12.2026 bei dir sein. Kommt sie später, darf der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, ein Guthaben bekommst du trotzdem.
- 2
Die Kostenarten
Umlegen darf der Vermieter nur Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind. Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung gehören nie dazu. Im Beispiel sind die 96 € Verwaltungskosten deshalb zu streichen.
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Die Verteilung
Der Umlageschlüssel steht meist im Mietvertrag, etwa nach Wohnfläche oder Personen. Prüfe, ob deine Fläche und die Gesamtfläche stimmen. Heizkosten müssen zum größten Teil nach Verbrauch verteilt werden.
- 4
Deine Vorauszahlungen
Vergleiche die Summe mit deinen Kontoauszügen. Abgezogen werden muss, was du wirklich gezahlt hast, nicht was vereinbart war.
- 5
Die Zahlungsfrist
Zahle bis zum Datum oder melde vorher schriftlich, welche Posten du für falsch hältst. Unstrittige Teile kannst du zahlen und den Rest zurückhalten, bis er geklärt ist.
- 6
Belege ansehen
Du darfst die Rechnungen und Verträge hinter der Abrechnung einsehen. Bei Zweifeln lohnt das fast immer, besonders bei großen Sprüngen gegenüber dem Vorjahr.
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Häufige Fragen
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung bei dir sein. Für das Jahr 2025 also bis 31.12.2026. Danach darf er keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er konnte nichts für die Verspätung.
Bis wann kann ich widersprechen?
Bis 12 Monate nach Zugang der Abrechnung. Danach kannst du Einwände in der Regel nicht mehr geltend machen. Besser ist es, sofort zu prüfen.
Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Rücklagen. Umlegbar sind nur Betriebskosten aus der Betriebskostenverordnung, und nur wenn der Mietvertrag sie vorsieht.
Die Heizkosten wurden nur nach Fläche verteilt. Ist das erlaubt?
In der Regel nicht. Mindestens die Hälfte muss nach Verbrauch verteilt werden. Wurde nicht nach Verbrauch abgerechnet, darfst du deinen Anteil an den Heizkosten um 15 % kürzen.
Quellen
- § 556 Bürgerliches Gesetzbuch: Vereinbarungen über Betriebskosten · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 556a Bürgerliches Gesetzbuch: Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 1 Betriebskostenverordnung: Betriebskosten · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 2 Betriebskostenverordnung: Aufstellung der Betriebskosten · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 7 Heizkostenverordnung: Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 12 Heizkostenverordnung: Kürzungsrecht · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.