Brieftyp · Gläubiger

Mahnung erhalten. Was jetzt?

Mit einer Mahnung erinnert dich ein Unternehmen daran, dass eine Rechnung noch offen ist. Ein Gericht ist noch nicht beteiligt. Stimmt die Rechnung, zahl bis zum genannten Datum. Stimmt sie nicht, widersprich schriftlich, damit kein Inkasso oder Mahnbescheid folgt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.

Frist
Im Brief
vom Gläubiger gesetzt
Gericht
Noch nicht
beteiligt
Mahnkosten
Begrenzt
nur tatsächliche Kosten

So liest du den Brief

  1. 1

    Wer mahnt?

    Das Unternehmen, bei dem die Rechnung offen ist. Prüfe, ob du dort Kunde bist und die Rechnung kennst.

  2. 2

    Kunden- oder Rechnungsnummer

    Gib sie bei der Überweisung als Verwendungszweck an. So wird deine Zahlung richtig zugeordnet.

  3. 3

    Betrag und Mahngebühr

    Erlaubt sind nur die tatsächlichen Kosten der Mahnung, etwa Porto und Papier. Hohe Pauschalen musst du nicht hinnehmen. Setzt dich erst diese Mahnung in Verzug, darf sie gar nichts kosten.

  4. 4

    Das Zahlungsziel

    Das Datum hat das Unternehmen gesetzt. Es ist keine gesetzliche Frist, aber danach kann es teurer werden.

  5. 5

    Die nächsten Stufen

    Als Nächstes kann ein Inkassoschreiben oder ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen. Beim Mahnbescheid läuft dann eine Frist von 2 Wochen.

Wo du gerade stehst

  1. Du bist hierMahnungDer Gläubiger erinnert an die Zahlung
  2. Oft dazwischenInkassoschreibenEin Dienstleister fordert das Geld ein
  3. Stufe 2Mahnbescheid2 Wochen für Widerspruch
  4. Ohne WiderspruchVollstreckungsbescheid2 Wochen für Einspruch
  5. Danach möglichGerichtsvollzieherZwangsvollstreckung, etwa Kontopfändung

Was du jetzt tun kannst

Rechnung stimmtÜberweise den Betrag mit Kunden- oder Rechnungsnummer im Verwendungszweck und bewahre den Beleg auf.
Schon bezahltSchick dem Unternehmen eine Kopie deines Zahlungsbelegs, damit es die Mahnung zurücknimmt.
Rechnung stimmt nichtWidersprich schriftlich und erkläre kurz, warum. Bewahre eine Kopie auf.
Du kannst gerade nicht zahlenMelde dich vor dem Zahlungsziel und frag nach Raten oder Aufschub. Das ist fast immer günstiger als Inkasso.

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Häufige Fragen

Wie viele Mahnungen muss es vor dem Inkasso geben?

Gesetzlich keine bestimmte Zahl. Oft reicht eine Mahnung, manchmal gar keine, wenn das Zahlungsdatum im Vertrag feststand oder 30 Tage nach der Rechnung verstrichen sind.

Wie hoch darf eine Mahngebühr sein?

Nur so hoch wie die tatsächlichen Kosten der Mahnung, etwa Porto und Material. Personalkosten gehören nicht dazu. Zusätzlich darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen.

Muss ich die Gebühr für die erste Mahnung bezahlen?

Oft nicht. Die Mahnung, die dich erst in Verzug setzt, darf nichts kosten. Stand in der Rechnung weder ein festes Zahlungsdatum noch ein Hinweis auf die 30-Tage-Regel, ist meist die erste Mahnung genau diese. Kosten darf erst eine Mahnung, die danach kommt.

Ab wann bin ich in Verzug?

Mit der ersten Mahnung nach Fälligkeit oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, wenn die Rechnung darauf hinweist. Ab dann dürfen Zinsen berechnet werden.

Quellen

Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.