Brieftyp · Gläubiger
Mahnung erhalten. Was jetzt?
Mit einer Mahnung erinnert dich ein Unternehmen daran, dass eine Rechnung noch offen ist. Ein Gericht ist noch nicht beteiligt. Stimmt die Rechnung, zahl bis zum genannten Datum. Stimmt sie nicht, widersprich schriftlich, damit kein Inkasso oder Mahnbescheid folgt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Frist
- Im Brief
- vom Gläubiger gesetzt
- Gericht
- Noch nicht
- beteiligt
- Mahnkosten
- Begrenzt
- nur tatsächliche Kosten
So liest du den Brief
- 1
Wer mahnt?
Das Unternehmen, bei dem die Rechnung offen ist. Prüfe, ob du dort Kunde bist und die Rechnung kennst.
- 2
Kunden- oder Rechnungsnummer
Gib sie bei der Überweisung als Verwendungszweck an. So wird deine Zahlung richtig zugeordnet.
- 3
Betrag und Mahngebühr
Erlaubt sind nur die tatsächlichen Kosten der Mahnung, etwa Porto und Papier. Hohe Pauschalen musst du nicht hinnehmen. Setzt dich erst diese Mahnung in Verzug, darf sie gar nichts kosten.
- 4
Das Zahlungsziel
Das Datum hat das Unternehmen gesetzt. Es ist keine gesetzliche Frist, aber danach kann es teurer werden.
- 5
Die nächsten Stufen
Als Nächstes kann ein Inkassoschreiben oder ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen. Beim Mahnbescheid läuft dann eine Frist von 2 Wochen.
Wo du gerade stehst
Was du jetzt tun kannst
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Liegt so ein Brief vor dir?
Fotografiere ihn. bliqq zeigt dir die Frist, den Betrag und die nächsten Schritte, und erinnert dich rechtzeitig.
Häufige Fragen
Wie viele Mahnungen muss es vor dem Inkasso geben?
Gesetzlich keine bestimmte Zahl. Oft reicht eine Mahnung, manchmal gar keine, wenn das Zahlungsdatum im Vertrag feststand oder 30 Tage nach der Rechnung verstrichen sind.
Wie hoch darf eine Mahngebühr sein?
Nur so hoch wie die tatsächlichen Kosten der Mahnung, etwa Porto und Material. Personalkosten gehören nicht dazu. Zusätzlich darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen.
Muss ich die Gebühr für die erste Mahnung bezahlen?
Oft nicht. Die Mahnung, die dich erst in Verzug setzt, darf nichts kosten. Stand in der Rechnung weder ein festes Zahlungsdatum noch ein Hinweis auf die 30-Tage-Regel, ist meist die erste Mahnung genau diese. Kosten darf erst eine Mahnung, die danach kommt.
Ab wann bin ich in Verzug?
Mit der ersten Mahnung nach Fälligkeit oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, wenn die Rechnung darauf hinweist. Ab dann dürfen Zinsen berechnet werden.
Quellen
- § 286 Bürgerliches Gesetzbuch: Verzug des Schuldners · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 288 Bürgerliches Gesetzbuch: Verzugszinsen · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.