Begriff aus Briefen
Was bedeutet Verzug?
Auch: Zahlungsverzug
Du bist in Verzug, wenn du eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlst, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung. Ab dann darf der Gläubiger Zinsen und Mahnkosten verlangen.
Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.
In diesen Briefen kommt es vor
Verwandte Begriffe
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Quellen
- § 286 Bürgerliches Gesetzbuch: Verzug des Schuldners · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 288 Bürgerliches Gesetzbuch: Verzugszinsen · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben.