Brieftyp · Vermieter

Kündigung vom Vermieter erhalten. Was jetzt?

Eine ordentliche Kündigung muss dein Vermieter schriftlich mit Unterschrift erklären und begründen, etwa mit Eigenbedarf. Je nach Wohndauer gilt eine Frist von 3, 6 oder 9 Monaten. Ist der Auszug für dich eine unzumutbare Härte, kannst du bis 2 Monate vor dem Ende widersprechen. Räumen darf nur ein Gerichtsvollzieher, und nur mit Urteil.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.

Frist
3 bis 9 Monate
je nach Wohndauer
Widerspruch
2 Monate
vor Mietende, in Textform
Form
Schriftlich
mit Unterschrift, keine E-Mail

So liest du den Brief

  1. 1

    Wer kündigt?

    Der Vermieter selbst oder jemand mit schriftlicher Vollmacht. Gibt es mehrere Vermieter, müssen alle kündigen. Nötig ist ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist unwirksam.

  2. 2

    Zu welchem Datum?

    Prüfe das Enddatum. Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat mit. Kommt sie später, verschiebt sich das Ende um einen Monat. Notiere dir, wann der Brief angekommen ist.

  3. 3

    Der Grund

    Der Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse und muss es im Brief nennen: Eigenbedarf für sich, Familie oder Haushaltsangehörige, eine erhebliche Pflichtverletzung von dir oder eine Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Um die Miete zu erhöhen, darf er nicht kündigen.

  4. 4

    Die Kündigungsfrist

    Für Vermieter gilt: 3 Monate, nach 5 Jahren Mietdauer 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate. Im Beispiel wohnst du seit über 5 Jahren dort, also 6 Monate. Ist die Frist zu kurz, endet der Vertrag erst zum richtigen Termin.

  5. 5

    Dein Widerspruch

    Ist der Auszug für dich eine besondere Härte, etwa wegen Krankheit, hohen Alters, einer Schwangerschaft, eines Schulwechsels der Kinder oder weil es keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen gibt, kannst du widersprechen. In Textform, also auch per E-Mail, spätestens 2 Monate vor dem Ende.

  6. 6

    Auszug und Räumung

    Bleibst du nach dem Ende in der Wohnung, kann der Vermieter auf Räumung klagen. Räumen darf nur ein Gerichtsvollzieher mit einem Räumungstitel. Schlösser tauschen oder deine Sachen ausräumen darf der Vermieter nicht.

Was du jetzt tun kannst

Kündigung prüfenPrüfe Unterschrift, Grund, Datum und Frist. Notiere, wann der Brief angekommen ist, und heb den Umschlag auf.
Beraten lassenEin Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht prüft, ob die Kündigung wirksam ist. Beim Mieterverein oft schon für einen kleinen Jahresbeitrag.
Härte geltend machenSchreib dem Vermieter rechtzeitig deinen Widerspruch und begründe ihn. Leg Nachweise bei, etwa ein ärztliches Attest oder Absagen auf Wohnungsbewerbungen.
AusziehenSuch frühzeitig eine neue Wohnung. Findest du früher etwas, kannst du selbst mit deiner Frist von 3 Monaten kündigen oder mit dem Vermieter einen früheren Auszug vereinbaren.

Wichtig: Ignorieren hilft nicht. Die Kündigung wirkt auch, wenn du nicht antwortest, und die Frist für den Härte-Widerspruch läuft ab jetzt.

Auf dieser Seite erklärt

Das könnte auch zu deinem Brief passen

Liegt so ein Brief vor dir?

Fotografiere ihn. bliqq zeigt dir die Frist, den Betrag und die nächsten Schritte, und erinnert dich rechtzeitig.

Brief hochladen

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter ohne Grund kündigen?

In der Regel nein. Eine Ausnahme gilt, wenn du in einem Haus mit nur zwei Wohnungen lebst, in dem auch der Vermieter wohnt. Dann darf er ohne Grund kündigen, die Kündigungsfrist verlängert sich aber um 3 Monate.

Was ist eine fristlose Kündigung?

Bei schweren Verstößen darf der Vermieter fristlos kündigen, zum Beispiel bei einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten. Zahlst du den gesamten Rückstand spätestens 2 Monate nach Zustellung der Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Das geht nur einmal in 2 Jahren. Oft kündigt der Vermieter zusätzlich ordentlich, diese Kündigung bleibt bestehen.

Was passiert, wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben war?

Dann kannst du Schadenersatz verlangen, etwa für Umzugskosten und eine höhere Miete in der neuen Wohnung. Halte fest, wer nach deinem Auszug einzieht, und lass dich beraten.

Muss ich bis zum Ende der Frist Miete zahlen?

Ja. Bis der Mietvertrag endet, gelten alle Pflichten weiter, auch die Miete. Ziehst du früher aus, endet der Vertrag nur mit deiner eigenen Kündigung oder einer Vereinbarung mit dem Vermieter.

Quellen

Geprüft am 05.11.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.