Brieftyp · Rundfunkanstalt
Brief zum Rundfunkbeitrag. Was jetzt?
Mit einem Festsetzungsbescheid stellt die Rundfunkanstalt deines Bundeslandes offene Rundfunkbeiträge fest, meist mit einem Säumniszuschlag von mindestens 8 €. Der Bescheid ist ein Bescheid wie vom Amt: Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, zahlen musst du trotzdem. Ohne Zahlung kann ohne Gericht vollstreckt werden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Beitrag
- 18,36 €
- im Monat je Wohnung
- Widerspruch
- 1 Monat
- ab Bekanntgabe
- Zuschlag
- Ab 8 €
- bei Rückstand
So liest du den Brief
- 1
Wer schreibt?
Festsetzungsbescheide verschickt die Rundfunkanstalt deines Bundeslandes, etwa WDR, BR oder NDR. Der Beitragsservice in Köln arbeitet für sie, deshalb steht oft beides auf dem Brief. Andere Absender und Konten sind ein Warnzeichen.
- 2
Beitragsnummer
Deine Nummer beim Beitragsservice, meist neun Ziffern. Vergleiche sie mit früheren Briefen oder deinen Kontoauszügen. Gib sie bei jeder Zahlung und jedem Schreiben an.
- 3
Festsetzungsbescheid
Vorher kamen meist Zahlungsaufforderungen. Der Festsetzungsbescheid ist jetzt eine verbindliche Entscheidung. Mit ihm darf die Rundfunkanstalt vollstrecken lassen, ein Gericht braucht sie dafür nicht.
- 4
Zeitraum und Säumniszuschlag
Prüfe die Monate: Hast du in der Zeit schon gezahlt, für diese Wohnung schon jemand anderes, oder warst du befreit? Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des Rückstands, mindestens 8 €.
- 5
Zahlung
Überweise nur auf ein Konto, das auf rundfunkbeitrag.de genannt ist, und immer mit Beitragsnummer. Kannst du nicht alles zahlen, frag schriftlich nach Raten, bevor vollstreckt wird.
- 6
Deine Frist: 1 Monat
Innerhalb eines Monats kannst du Widerspruch einlegen. „Keine aufschiebende Wirkung“ heißt: Auch mit Widerspruch bleibt die Zahlung fällig.
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Ein Festsetzungsbescheid nicht liegen lassen. Die Rundfunkanstalt kann ohne Gericht den Gerichtsvollzieher oder die Vollstreckungsbehörde beauftragen, und mit jedem Schritt kommen Kosten dazu.
Auf dieser Seite erklärt
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Liegt so ein Brief vor dir?
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Häufige Fragen
Ist der Brief vom Beitragsservice echt?
Echte Briefe nennen deine Beitragsnummer und ein Konto, das auch auf rundfunkbeitrag.de steht. Warnzeichen sind Zahlung per Gutscheinkarte, ein Auslandskonto, eine fremde Firma als Empfänger oder Drohungen mit Haft innerhalb weniger Tage.
Ist das noch die GEZ?
Ja, im Grunde. Die frühere GEZ heißt seit 2013 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, und statt der Rundfunkgebühr gibt es den Rundfunkbeitrag je Wohnung.
Ich habe keinen Fernseher. Muss ich trotzdem zahlen?
Ja. Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht an Geräten. Je Wohnung wird nur ein Beitrag fällig, egal wie viele Personen dort wohnen.
Mein Mitbewohner zahlt schon. Was tun?
Melde dich mit Hinweis auf seine Beitragsnummer ab bzw. leg Widerspruch ein. Dann wird dein Beitragskonto für diese Wohnung geschlossen.
Stoppt der Widerspruch die Zahlung?
Nein. Beim Rundfunkbeitrag hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Zahlst du nicht, kann trotzdem vollstreckt werden. Ist der Widerspruch erfolgreich, bekommst du das Geld zurück.
Kann ich mich befreien lassen?
Ja, wenn du bestimmte Leistungen bekommst, etwa Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG ohne Elternwohnung oder Blindenhilfe. Die Befreiung gilt auf Antrag und kann auch für zurückliegende Zeiten beantragt werden.
Quellen
- Rundfunkbeitrag: offizielle Informationen, Befreiung, Bankverbindung · ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- § 70 Verwaltungsgerichtsordnung: Widerspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 80 Verwaltungsgerichtsordnung: Aufschiebende Wirkung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.