Brieftyp · Amtsgericht (Vollstreckungsgericht)
Pfändungsbeschluss erhalten. Was jetzt?
Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlaubt das Amtsgericht einem Gläubiger, auf dein Konto oder deinen Lohn zuzugreifen. Ein Teil deines Geldes bleibt geschützt, auf dem Konto aber nur, wenn es ein Pfändungsschutzkonto ist. Wandelst du dein Konto innerhalb eines Monats nach Zustellung um, sind seit 1. Juli 2026 monatlich 1.590 € geschützt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- P-Konto
- 1 Monat
- für die Umwandlung nach Zustellung
- Freibetrag
- 1.590 €
- im Monat, ohne Unterhaltspflichten
- Auszahlung
- Nach 1 Monat
- frühestens an den Gläubiger
So liest du den Brief
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Wer entscheidet?
Das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Es hat den Antrag des Gläubigers formal geprüft und dich vorher nicht angehört, das ist bei Pfändungen so vorgesehen. Grundlage ist ein Vollstreckungstitel, etwa ein Vollstreckungsbescheid. Der Beschluss ist ein Schritt der Zwangsvollstreckung.
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Das Aktenzeichen
Das „M“ im Aktenzeichen steht für ein Vollstreckungsverfahren. Gib es bei jeder Nachfrage beim Gericht an.
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Wer ist beteiligt?
Gläubiger ist, wer Geld von dir bekommt. Schuldnerin bist du. Drittschuldner ist, wer dir Geld schuldet und es jetzt an den Gläubiger zahlen soll: deine Bank oder dein Arbeitgeber.
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Die Forderung
Prüfe, ob du den Titel kennst und ob Betrag, Zinsen und Kosten dazu passen. Hast du schon bezahlt, melde dich sofort mit Beleg beim Gläubiger und beim Gericht. Gegen die Forderung selbst hilft jetzt kein Widerspruch mehr, dafür war die Frist beim Titel da.
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Was gepfändet wird
Hier ist es das Guthaben auf deinem Girokonto. Bei einer Lohnpfändung behält dein Arbeitgeber den pfändbaren Teil deines Nettolohns ein. Was pfändbar ist, steht in der Pfändungstabelle, sie wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
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Das Konto ist gesperrt
Ab Zustellung darf die Bank dir nichts mehr auszahlen, was über den geschützten Betrag hinausgeht. Ohne P-Konto ist zunächst das ganze Guthaben gesperrt. An den Gläubiger zahlen darf die Bank frühestens einen Monat nach Zustellung. Diese Zeit brauchst du für die Umwandlung.
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Warte nicht ab. Ohne P-Konto kann es passieren, dass du Miete, Strom und Einkäufe nicht mehr vom Konto bezahlen kannst, bis der Freibetrag geschützt ist.
Auf dieser Seite erklärt
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Liegt so ein Brief vor dir?
Fotografiere ihn. bliqq zeigt dir die Frist, den Betrag und die nächsten Schritte, und erinnert dich rechtzeitig.
Häufige Fragen
Wie viel Geld bleibt mir auf dem P-Konto?
Seit 1. Juli 2026 monatlich 1.590 €, wenn du niemandem Unterhalt zahlst. Mit Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen ist es mehr, wenn du der Bank eine Bescheinigung gibst. Was du in einem Monat nicht verbrauchst, bleibt in den drei folgenden Monaten zusätzlich geschützt.
Darf ich mehrere P-Konten haben?
Nein. Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto haben. Bei der Umwandlung versicherst du das gegenüber der Bank.
Was passiert bei einer Lohnpfändung?
Dann geht der Beschluss an deinen Arbeitgeber. Er berechnet, welcher Teil deines Nettolohns pfändbar ist, und überweist ihn an den Gläubiger. Den Rest bekommst du wie gewohnt. Sag deinem Arbeitgeber, wem du Unterhalt zahlst, damit das berücksichtigt wird.
Wie lange dauert eine Pfändung?
Bis die Forderung samt Zinsen und Kosten bezahlt ist oder der Gläubiger die Pfändung zurücknimmt. Eine Ratenvereinbarung kann sie beenden oder ruhen lassen.
Quellen
- § 829 Zivilprozessordnung: Pfändung einer Geldforderung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 835 Zivilprozessordnung: Überweisung einer Geldforderung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 850c Zivilprozessordnung: Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 850k Zivilprozessordnung: Pfändungsschutzkonto · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 899 Zivilprozessordnung: Pfändungsfreier Betrag; Übertragung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 903 Zivilprozessordnung: Nachweise über Erhöhungsbeträge · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 766 Zivilprozessordnung: Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 05.11.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.