Brieftyp · Finanzamt
Steuerbescheid erhalten. Was jetzt?
Der Steuerbescheid ist das Ergebnis deiner Steuererklärung: Er zeigt, ob du Geld zurückbekommst oder nachzahlen musst. Prüfe vor allem die Erläuterungen, dort steht, wo das Finanzamt von deiner Erklärung abweicht. Gegen einen falschen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch einlegen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Einspruch
- 1 Monat
- ab Bekanntgabe
- Bekanntgabe
- +4 Tage
- nach der Aufgabe zur Post
- Begründung
- Später
- darf nachgereicht werden
So liest du den Brief
- 1
Welches Finanzamt?
Das Finanzamt, bei dem du die Erklärung abgegeben hast. Dort gehen auch Einspruch und Rückfragen hin.
- 2
Steuernummer
Deine Nummer beim Finanzamt. Sie gehört auf jeden Einspruch und jede Überweisung.
- 3
Das Ergebnis
Festgesetzte Steuer minus bereits gezahlte Steuer. Ist das Ergebnis positiv, zahlst du nach, sonst bekommst du Geld zurück, meist innerhalb weniger Tage.
- 4
Die Erläuterungen
Der wichtigste Teil zum Prüfen: Hier steht, wo das Finanzamt von deiner Erklärung abweicht. Vergleiche die Punkte mit deiner Erklärung und deinen Belegen.
- 5
Vorbehalt der Nachprüfung
Solange dieser Vorbehalt gilt, kann der Bescheid noch geändert werden, auch zu deinen Gunsten. Einen Änderungsantrag kannst du dann auch nach Ablauf der Einspruchsfrist stellen.
- 6
Deine Frist: 1 Monat
Der Bescheid vom 01.10.2026 gilt am 05.10.2026 als bekannt gegeben, vier Tage nach der Aufgabe zur Post. Der Einspruch muss bis zum 05.11.2026 beim Finanzamt sein.
Was du jetzt tun kannst
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Häufige Fragen
Kann ein Einspruch meine Steuer auch erhöhen?
Ja. Das Finanzamt prüft den ganzen Bescheid und darf ihn auch zu deinem Nachteil ändern. Vorher muss es dich warnen, dann kannst du den Einspruch zurücknehmen.
Wie lege ich Einspruch ein?
Schriftlich, per ELSTER oder persönlich beim Finanzamt. Nenne Steuernummer, Steuerart, Jahr und Datum des Bescheids und schreib, dass du Einspruch einlegst. Die Begründung kann folgen.
Ab wann läuft die Einspruchsfrist?
Ab der Bekanntgabe. Bei einem Brief gilt der Bescheid am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Kommt er später an, gilt der spätere Tag.
Quellen
- § 122 Abgabenordnung: Bekanntgabe des Verwaltungsakts · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 355 Abgabenordnung: Einspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 357 Abgabenordnung: Einlegung des Einspruchs · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 164 Abgabenordnung: Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 361 Abgabenordnung: Aussetzung der Vollziehung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 367 Abgabenordnung: Entscheidung über den Einspruch · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 222 Abgabenordnung: Stundung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.