Brieftyp · Familienkasse

Familienkasse fordert Kindergeld zurück. Was jetzt?

Mit einem Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid stellt die Familienkasse fest, dass sie für einen Zeitraum zu Unrecht Kindergeld gezahlt hat, und verlangt es zurück. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch einlegen. Der Einspruch stoppt die Zahlungspflicht aber nicht automatisch.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.

Einspruch
1 Monat
ab Bekanntgabe
Zahlung
Trotzdem fällig
außer bei Aussetzung
Raten
Möglich
auf Antrag

So liest du den Brief

  1. 1

    Wer schreibt?

    Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst manchmal die eigene Familienkasse des Arbeitgebers.

  2. 2

    Kindergeld-Nummer

    Deine Nummer bei der Familienkasse, erkennbar an „FK“ in der Mitte. Gib sie bei jeder Antwort und Zahlung an.

  3. 3

    Zeitraum und Grund

    Prüfe, ob der Grund stimmt. Häufig: Ausbildung beendet, Kind verdient zu viel, Umzug ins Ausland. Beginnt direkt eine neue Ausbildung oder eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten, kann der Anspruch weiterbestehen. Das gilt auch, wenn das Kind unter 21 ist und arbeitsuchend gemeldet ist.

  4. 4

    Betrag und Zahlungsfrist

    Bis zu diesem Datum soll der Betrag überwiesen sein. Kannst du das nicht, beantrage rechtzeitig Raten.

  5. 5

    Deine Frist: 1 Monat

    Der Bescheid vom 01.10.2026 gilt am 05.10.2026 als bekannt gegeben, vier Tage nach der Aufgabe zur Post. Der Einspruch muss bis zum 05.11.2026 bei der Familienkasse sein.

Was du jetzt tun kannst

Rückforderung stimmtÜberweise den Betrag mit Kindergeld-Nummer. Kannst du nicht alles zahlen, beantrage schriftlich Raten.
Rückforderung stimmt nichtLeg innerhalb eines Monats Einspruch ein, zum Beispiel weil gleich eine neue Ausbildung begonnen hat, und leg Nachweise bei.
Zahlung aufschiebenBeantrage mit dem Einspruch die Aussetzung der Vollziehung. Dann musst du bis zur Entscheidung nicht zahlen.
Anspruch weiter prüfenMelde der Familienkasse neue Ausbildungen oder Studienplätze sofort, damit das Kindergeld wieder festgesetzt werden kann.

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Häufige Fragen

Muss ich zahlen, obwohl ich Einspruch eingelegt habe?

Ja, der Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht nicht. Beantrage dazu die Aussetzung der Vollziehung, wenn du den Bescheid für falsch hältst.

Kann ich die Rückforderung in Raten zahlen?

Ja, auf Antrag. Schreib an die Familienkasse oder den dort genannten Inkasso-Service, nenne deine Kindergeld-Nummer und eine Rate, die du zahlen kannst.

Wie schreibe ich einen Einspruch?

Kurz genügt: Kindergeld-Nummer, Datum des Bescheids, der Satz „Hiermit lege ich Einspruch ein“ und deine Unterschrift. Die Begründung und Nachweise kannst du nachreichen.

Quellen

Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.