Brieftyp · Familienkasse
Familienkasse fordert Kindergeld zurück. Was jetzt?
Mit einem Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid stellt die Familienkasse fest, dass sie für einen Zeitraum zu Unrecht Kindergeld gezahlt hat, und verlangt es zurück. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch einlegen. Der Einspruch stoppt die Zahlungspflicht aber nicht automatisch.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Einspruch
- 1 Monat
- ab Bekanntgabe
- Zahlung
- Trotzdem fällig
- außer bei Aussetzung
- Raten
- Möglich
- auf Antrag
So liest du den Brief
- 1
Wer schreibt?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst manchmal die eigene Familienkasse des Arbeitgebers.
- 2
Kindergeld-Nummer
Deine Nummer bei der Familienkasse, erkennbar an „FK“ in der Mitte. Gib sie bei jeder Antwort und Zahlung an.
- 3
Zeitraum und Grund
Prüfe, ob der Grund stimmt. Häufig: Ausbildung beendet, Kind verdient zu viel, Umzug ins Ausland. Beginnt direkt eine neue Ausbildung oder eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten, kann der Anspruch weiterbestehen. Das gilt auch, wenn das Kind unter 21 ist und arbeitsuchend gemeldet ist.
- 4
Betrag und Zahlungsfrist
Bis zu diesem Datum soll der Betrag überwiesen sein. Kannst du das nicht, beantrage rechtzeitig Raten.
- 5
Deine Frist: 1 Monat
Der Bescheid vom 01.10.2026 gilt am 05.10.2026 als bekannt gegeben, vier Tage nach der Aufgabe zur Post. Der Einspruch muss bis zum 05.11.2026 bei der Familienkasse sein.
Was du jetzt tun kannst
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Häufige Fragen
Muss ich zahlen, obwohl ich Einspruch eingelegt habe?
Ja, der Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht nicht. Beantrage dazu die Aussetzung der Vollziehung, wenn du den Bescheid für falsch hältst.
Kann ich die Rückforderung in Raten zahlen?
Ja, auf Antrag. Schreib an die Familienkasse oder den dort genannten Inkasso-Service, nenne deine Kindergeld-Nummer und eine Rate, die du zahlen kannst.
Wie schreibe ich einen Einspruch?
Kurz genügt: Kindergeld-Nummer, Datum des Bescheids, der Satz „Hiermit lege ich Einspruch ein“ und deine Unterschrift. Die Begründung und Nachweise kannst du nachreichen.
Quellen
- § 70 Einkommensteuergesetz: Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 122 Abgabenordnung: Bekanntgabe des Verwaltungsakts · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 355 Abgabenordnung: Einspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 357 Abgabenordnung: Einlegung des Einspruchs · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 361 Abgabenordnung: Aussetzung der Vollziehung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 222 Abgabenordnung: Stundung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.