Brieftyp · Bußgeldstelle
Bußgeldbescheid erhalten. Was jetzt?
Mit einem Bußgeldbescheid setzt die Bußgeldstelle eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit fest, etwa zu schnelles Fahren. Du kannst innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne Begründung. Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig, dann musst du zahlen, und Punkte oder ein Fahrverbot werden wirksam.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Einspruch
- 2 Wochen
- ab Zustellung
- Begründung
- Nicht nötig
- für den Einspruch
- Punkte
- Ab 60 €
- Geldbuße
So liest du den Brief
- 1
Wer schreibt?
Die Bußgeldstelle der Stadt, des Kreises oder des Landes, in dem der Verstoß war. Das muss nicht dein Wohnort sein.
- 3
Der Vorwurf
Prüfe Datum, Ort, Fahrzeug und ob du gefahren bist. Liegen zwischen Verstoß und Bescheid mehr als drei Monate, lohnt ein Blick auf die Verjährung. Ein vorheriger Anhörungsbogen unterbricht sie allerdings.
- 4
Der Betrag
Die Geldbuße kommt aus dem Bußgeldkatalog. Dazu kommen eine Gebühr von 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, und die Auslagen für die Zustellung.
- 5
Punkte und Fahrverbot
Ab 60 € Geldbuße gibt es Punkte in Flensburg. Steht ein Fahrverbot im Bescheid, beginnt es mit der Rechtskraft, außer der Bescheid lässt dir bis zu vier Monate Zeit, den Beginn selbst zu wählen.
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Deine Frist: 2 Wochen
Ab Zustellung hast du 2 Wochen für den Einspruch. Im Beispiel endet die Frist am 15.10.2026. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Wo du gerade stehst
- VorherAnhörungsbogenDu kannst dich äußern
- Du bist hierBußgeldbescheid2 Wochen für Einspruch
- Mit EinspruchAmtsgerichtPrüfung, oft mit Verhandlung
- Ohne EinspruchRechtskraftZahlen, Punkte, ggf. Fahrverbot
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Ein Einspruch kann auch teurer werden: Das Gericht ist an die Geldbuße im Bescheid nicht gebunden, und es entstehen Gerichtskosten. Den Einspruch kannst du aber bis zum Urteil zurücknehmen.
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Liegt so ein Brief vor dir?
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Häufige Fragen
Muss ich sagen, wer gefahren ist?
Nein, du musst dich und nahe Angehörige nicht belasten. Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, darf sie dem Halter aber ein Fahrtenbuch auferlegen.
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein. Ein Satz mit Aktenzeichen reicht: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.“ Gründe kannst du später nennen.
Ab wann bekomme ich Punkte?
Ab einer Geldbuße von 60 €. Die Punkte werden erst eingetragen, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.
Kann ich den Beginn des Fahrverbots selbst wählen?
Oft ja: Hattest du in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot, darfst du es innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft antreten. Ob das gilt, steht im Bescheid.
Was ist der Unterschied zum Anhörungsbogen?
Der Anhörungsbogen kommt vorher und gibt dir Gelegenheit, dich zu äußern. Er ist noch keine Entscheidung. Erst gegen den Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist.
Quellen
- § 66 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Inhalt des Bußgeldbescheides · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 67 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Form und Frist des Einspruchs · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 93 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Zahlungserleichterungen · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Gebühren und Auslagen · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 25 Straßenverkehrsgesetz: Fahrverbot · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 26 Straßenverkehrsgesetz: Verjährung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.