Brieftyp · Bußgeldstelle

Bußgeldbescheid erhalten. Was jetzt?

Mit einem Bußgeldbescheid setzt die Bußgeldstelle eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit fest, etwa zu schnelles Fahren. Du kannst innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne Begründung. Ohne Einspruch wird der Bescheid rechtskräftig, dann musst du zahlen, und Punkte oder ein Fahrverbot werden wirksam.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.

Einspruch
2 Wochen
ab Zustellung
Begründung
Nicht nötig
für den Einspruch
Punkte
Ab 60 €
Geldbuße

So liest du den Brief

  1. 1

    Wer schreibt?

    Die Bußgeldstelle der Stadt, des Kreises oder des Landes, in dem der Verstoß war. Das muss nicht dein Wohnort sein.

  2. 2

    Aktenzeichen

    Gib das Aktenzeichen bei Zahlung, Einspruch und jeder Nachfrage an.

  3. 3

    Der Vorwurf

    Prüfe Datum, Ort, Fahrzeug und ob du gefahren bist. Liegen zwischen Verstoß und Bescheid mehr als drei Monate, lohnt ein Blick auf die Verjährung. Ein vorheriger Anhörungsbogen unterbricht sie allerdings.

  4. 4

    Der Betrag

    Die Geldbuße kommt aus dem Bußgeldkatalog. Dazu kommen eine Gebühr von 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, und die Auslagen für die Zustellung.

  5. 5

    Punkte und Fahrverbot

    Ab 60 € Geldbuße gibt es Punkte in Flensburg. Steht ein Fahrverbot im Bescheid, beginnt es mit der Rechtskraft, außer der Bescheid lässt dir bis zu vier Monate Zeit, den Beginn selbst zu wählen.

  6. 6

    Deine Frist: 2 Wochen

    Ab Zustellung hast du 2 Wochen für den Einspruch. Im Beispiel endet die Frist am 15.10.2026. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.

Wo du gerade stehst

  1. VorherAnhörungsbogenDu kannst dich äußern
  2. Du bist hierBußgeldbescheid2 Wochen für Einspruch
  3. Mit EinspruchAmtsgerichtPrüfung, oft mit Verhandlung
  4. Ohne EinspruchRechtskraftZahlen, Punkte, ggf. Fahrverbot

Was du jetzt tun kannst

Vorwurf stimmtZahle den Gesamtbetrag mit Aktenzeichen im Verwendungszweck. Kannst du nicht alles zahlen, beantrage bei der Bußgeldstelle Raten.
Du warst es nichtLeg innerhalb von 2 Wochen Einspruch ein. Den Fahrer oder die Fahrerin musst du nicht nennen, wenn du dich oder nahe Angehörige damit belasten würdest.
Messung zweifelhaftLeg fristgerecht Einspruch ein und lass die Akte prüfen, am besten über eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Fahrverbot drohtPrüfe, ob du den Beginn selbst wählen kannst, und plane die Zeit ohne Führerschein. Bei einem Fahrverbot ist eine Beratung besonders sinnvoll.

Wichtig: Ein Einspruch kann auch teurer werden: Das Gericht ist an die Geldbuße im Bescheid nicht gebunden, und es entstehen Gerichtskosten. Den Einspruch kannst du aber bis zum Urteil zurücknehmen.

Auf dieser Seite erklärt

Das könnte auch zu deinem Brief passen

Liegt so ein Brief vor dir?

Fotografiere ihn. bliqq zeigt dir die Frist, den Betrag und die nächsten Schritte, und erinnert dich rechtzeitig.

Brief hochladen

Häufige Fragen

Muss ich sagen, wer gefahren ist?

Nein, du musst dich und nahe Angehörige nicht belasten. Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, darf sie dem Halter aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Muss ich den Einspruch begründen?

Nein. Ein Satz mit Aktenzeichen reicht: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.“ Gründe kannst du später nennen.

Ab wann bekomme ich Punkte?

Ab einer Geldbuße von 60 €. Die Punkte werden erst eingetragen, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.

Kann ich den Beginn des Fahrverbots selbst wählen?

Oft ja: Hattest du in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot, darfst du es innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft antreten. Ob das gilt, steht im Bescheid.

Was ist der Unterschied zum Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen kommt vorher und gibt dir Gelegenheit, dich zu äußern. Er ist noch keine Entscheidung. Erst gegen den Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist.

Quellen

Geprüft am 09.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.