Begriff aus Briefen
Was bedeutet Ortsübliche Vergleichsmiete?
Auch: Vergleichsmiete, Mietspiegel
Die Miete, die in deiner Gemeinde für vergleichbare Wohnungen üblicherweise gezahlt wird. Bis zu dieser Grenze darf ein Vermieter eine Mieterhöhung verlangen.
Verglichen wird nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung, einschließlich der energetischen Ausstattung. Zählen dürfen nur Mieten, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden.
Am einfachsten lässt sie sich mit dem Mietspiegel deiner Stadt prüfen. Gibt es keinen, kann der Vermieter auch ein Gutachten oder drei Vergleichswohnungen nennen.
Wo steht das im Brief? In der Begründung einer Mieterhöhung, meist mit Verweis auf den Mietspiegel.
In diesen Briefen kommt es vor
Verwandte Begriffe
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Quellen
- § 558 Bürgerliches Gesetzbuch: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 558a Bürgerliches Gesetzbuch: Form und Begründung der Mieterhöhung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 10.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben.