Brieftyp · Elterngeldstelle
Elterngeldbescheid erhalten. Was jetzt?
Im Elterngeldbescheid legt die Elterngeldstelle fest, für welche Lebensmonate deines Kindes du wie viel Elterngeld bekommst. Oft ist er vorläufig: Dann schickst du nach dem Bezug Nachweise über dein Einkommen, und es kann zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Widerspruch
- 1 Monat
- ab Bekanntgabe
- Basiselterngeld
- 300 bis 1.800 €
- im Monat
- Rückwirkend
- 3 Monate
- vor dem Antragsmonat
So liest du den Brief
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Wer schreibt?
Die Elterngeldstelle deines Bundeslandes, je nach Land ein Landesamt, die Stadt oder der Kreis. Sie ist auch für Fragen zu Partnermonaten zuständig.
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Betrag und Lebensmonate
Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt, nicht nach Kalendermonaten. Es beträgt meist 65 bis 67 % deines Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 €.
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Vorläufig
Ein vorläufiger Bescheid kommt, wenn noch Angaben fehlen, etwa der Steuerbescheid, oder wenn du während des Bezugs Einkommen hast. Das Geld kommt trotzdem jeden Monat.
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Nachweise später
Nach dem Bezug fordert die Elterngeldstelle Nachweise an. Danach entscheidet sie endgültig. War dein Einkommen höher als angegeben, musst du etwas zurückzahlen.
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Deine Frist: 1 Monat
Ab Bekanntgabe hast du einen Monat für den Widerspruch, auch gegen einen vorläufigen Bescheid.
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Ein vorläufiger Bescheid ist noch nicht das letzte Wort. Hast du während des Bezugs Einkommen oder schwankt es, leg dir etwas Geld für eine mögliche Rückforderung zur Seite.
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Häufige Fragen
Warum ist mein Elterngeldbescheid vorläufig?
Weil bei der Entscheidung noch nicht alle Angaben feststanden, zum Beispiel der Steuerbescheid vor der Geburt oder dein Einkommen während des Bezugs. Nach dem Bezug wird endgültig abgerechnet.
Wie weit rückwirkend gibt es Elterngeld?
Nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingegangen ist. Wer später beantragt, verliert die Monate davor.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Lag das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 €, gibt es kein Elterngeld. Das gilt für Paare zusammen und für Alleinerziehende.
Können wir beide gleichzeitig Elterngeld bekommen?
In den ersten 12 Lebensmonaten nur für höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld. Ausnahmen gibt es etwa bei Elterngeld Plus, beim Partnerschaftsbonus, bei Mehrlingen und Frühchen.
Was ist der Unterschied zu Elterngeld Plus?
Elterngeld Plus ist höchstens halb so hoch wie Basiselterngeld, wird dafür doppelt so lange gezahlt. Es lohnt sich vor allem, wenn du in Teilzeit arbeitest.
Quellen
- § 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Höhe des Elterngeldes · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Bezugsdauer · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Antragstellung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 8 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Auskunftspflicht, Vorbehalt, vorläufige Zahlung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 84 Sozialgerichtsgesetz: Widerspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- Elterngeld: Höhe, Dauer, Antrag · Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Familienportal)
Geprüft am 10.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.