Brieftyp · Rentenversicherung
Rentenbescheid erhalten. Was jetzt?
Im Rentenbescheid legt die Deutsche Rentenversicherung fest, ab wann und in welcher Höhe du Rente bekommst. Prüf vor allem den Versicherungsverlauf in der Anlage: Fehlen Zeiten, fällt die Rente zu niedrig aus. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Widerspruch
- 1 Monat
- ab Bekanntgabe
- Rentenwert
- 42,52 €
- je Entgeltpunkt seit 07/2026
- Abzüge
- KV und PV
- werden direkt einbehalten
So liest du den Brief
- 1
Wer schreibt?
Die Deutsche Rentenversicherung, entweder die Bund oder ein Regionalträger wie die DRV Rheinland. Welche für dich zuständig ist, steht auf jedem Schreiben.
- 2
Versicherungsnummer
Deine Rentenversicherungsnummer. Sie enthält dein Geburtsdatum und den Anfangsbuchstaben deines Geburtsnamens. Gib sie bei jedem Schreiben an.
- 3
Rentenart und Beginn
Prüfe, ob die richtige Rente bewilligt wurde und der Beginn stimmt. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, hat oft Abschläge. Die Rente wird am Ende des Monats gezahlt.
- 4
Die Berechnung
Entgeltpunkte mal Rentenwert ergibt die Bruttorente. Davon gehen deine Anteile an Kranken- und Pflegeversicherung ab, kinderlose Rentner zahlen bei der Pflege mehr.
- 5
Der Versicherungsverlauf
Das ist die wichtigste Anlage. Schau nach Lücken: Ausbildung, Studium, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, Wehr- oder Zivildienst. Jede fehlende Zeit kann deine Rente senken.
- 6
Deine Frist: 1 Monat
Ab Bekanntgabe hast du einen Monat für den Widerspruch. Er kann kurz sein, Nachweise kannst du nachreichen.
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Lass die Monatsfrist nicht verstreichen, wenn dir Zeiten fehlen. Ein Widerspruch kostet nichts, und die Begründung kannst du nachreichen.
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Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenbescheid?
Die Renteninformation kommt ab 27 jedes Jahr und zeigt eine Prognose, ab 55 kommt alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft. Beide sind unverbindlich. Erst der Rentenbescheid nach deinem Antrag legt die Rente verbindlich fest.
Wann wird die Rente gezahlt?
Wer seit 2004 in Rente gegangen ist, bekommt sie am Ende des Monats, für den sie gezahlt wird. Die erste Zahlung kommt also am Ende des ersten Rentenmonats.
Was mache ich, wenn in der Renteninformation Zeiten fehlen?
Beantrage eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung und schick Nachweise mit. Am besten lange vor dem Rentenantrag, dann stimmt später auch der Bescheid.
Darf ich neben der Rente arbeiten?
Bei Altersrenten ja, seit 2023 ohne Hinzuverdienstgrenze. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten Grenzen. Frag im Zweifel vorher bei der Rentenversicherung nach.
Muss ich auf die Rente Steuern zahlen?
Renten sind steuerpflichtig, ein Teil bleibt aber steuerfrei. Ob du tatsächlich Steuern zahlst, hängt von deinem gesamten Einkommen ab. Die Rentenversicherung meldet deine Rente ans Finanzamt.
Quellen
- § 84 Sozialgerichtsgesetz: Widerspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 99 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: Beginn der Rente · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 109 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: Renteninformation und Rentenauskunft · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 149 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch: Versicherungskonto · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch: Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- Rente: Informationen der Deutschen Rentenversicherung · Deutsche Rentenversicherung
Geprüft am 10.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.