Brieftyp · Krankenkasse
Beitragsbescheid der Krankenkasse erhalten. Was jetzt?
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, etwa als Selbstständige, setzt deine Krankenkasse die Beiträge per Beitragsbescheid fest. Meist geschieht das vorläufig nach deinem letzten Steuerbescheid und später endgültig nach deinem tatsächlichen Einkommen. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, zahlen musst du trotzdem.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Widerspruch
- 1 Monat
- stoppt die Zahlung nicht
- Mindestens
- 1.318,33 €
- Einnahmen im Monat (2026)
- Höchstens
- 5.812,50 €
- Einnahmen im Monat (2026)
So liest du den Brief
- 1
Wer schreibt?
Deine gesetzliche Krankenkasse. Sie zieht auch den Beitrag zur Pflegeversicherung ein. Beitragsbescheide bekommen vor allem Selbstständige, Studierende ab einem bestimmten Alter und andere freiwillig Versicherte.
- 2
Versichertennummer
Steht auch auf deiner Gesundheitskarte. Gib sie bei jedem Schreiben und jeder Zahlung an.
- 3
Grundlage und vorläufig
Die Kasse rechnet mit dem letzten Steuerbescheid, auch wenn er ein älteres Jahr betrifft. Deshalb sind die Beiträge erst vorläufig festgesetzt.
- 4
Die Berechnung
Einnahmen mal Beitragssatz. Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %, dazu der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Kinderlose ab 23 zahlen in der Pflege 0,6 Punkte mehr.
- 5
Endgültig später
Sobald dein Steuerbescheid für das jeweilige Jahr vorliegt, schick ihn der Kasse. Lagst du darunter, bekommst du Geld zurück. Lagst du darüber, zahlst du nach.
- 6
Deine Frist: 1 Monat
Für den Widerspruch hast du einen Monat ab Bekanntgabe. Er stoppt die Zahlung nicht. Wer zu spät zahlt, muss für jeden angefangenen Monat 1 % Säumniszuschlag zahlen.
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Schick deine Steuerbescheide immer an die Krankenkasse. Weist du deine Einnahmen nicht innerhalb von drei Jahren nach, setzt sie den Höchstbeitrag endgültig fest.
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Häufige Fragen
Warum ist der Beitrag nur vorläufig?
Weil die Kasse dein aktuelles Einkommen erst kennt, wenn der Steuerbescheid für das Jahr vorliegt. Bis dahin rechnet sie mit dem zuletzt erlassenen Steuerbescheid und gleicht später ab.
Was passiert, wenn ich keinen Steuerbescheid schicke?
Fordert die Kasse ihn an und weist du deine Einnahmen nicht innerhalb von drei Jahren nach Ende des Jahres nach, setzt sie die Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze fest. Das ist der Höchstbeitrag.
Gibt es einen Mindestbeitrag?
Ja. Auch bei sehr niedrigem Einkommen rechnet die Kasse 2026 mit mindestens 1.318,33 € Einnahmen im Monat. Je nach Zusatzbeitrag ergibt das einen Mindestbeitrag von grob 260 bis 280 € für Kranken- und Pflegeversicherung.
Stoppt mein Widerspruch die Zahlung?
Nein. Bei Beiträgen hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Zahlst du nicht, entstehen Säumniszuschläge. Hast du Erfolg, bekommst du das Geld zurück.
Was kostet es, wenn ich zu spät zahle?
Für jeden angefangenen Monat 1 % des rückständigen Betrags, abgerundet auf volle 50 €. Bei längeren Rückständen kann die Kasse vollstrecken lassen.
Quellen
- § 240 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 242 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch: Zusatzbeitrag · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 24 Viertes Buch Sozialgesetzbuch: Säumniszuschlag · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 84 Sozialgerichtsgesetz: Widerspruchsfrist · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 86a Sozialgerichtsgesetz: Aufschiebende Wirkung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 10.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.