Brieftyp · Arbeitgeber
Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten. Was jetzt?
Mit einer Abmahnung rügt dein Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten und warnt dich: Passiert es wieder, kann er kündigen. Eine Abmahnung ist keine Kündigung. Unterschreiben musst du höchstens, dass du sie erhalten hast. Stimmt der Vorwurf nicht, kannst du eine Gegendarstellung zur Personalakte geben oder die Entfernung verlangen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Frist
- Keine
- gesetzlich nicht vorgeschrieben
- Bedeutung
- Warnung
- vor einer möglichen Kündigung
- Gegendarstellung
- Möglich
- kommt in die Personalakte
So liest du den Brief
- 1
Wer mahnt ab?
Dein Arbeitgeber oder jemand, der dir Weisungen geben darf, etwa die Personalabteilung oder deine Vorgesetzte. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor, meist kommt die Abmahnung schriftlich, damit sie später beweisbar ist.
- 2
Was genau vorgeworfen wird
Eine Abmahnung muss das Verhalten konkret beschreiben: was, wann und wo. Allgemeine Vorwürfe wie „Sie sind oft unpünktlich“ reichen nicht. Prüfe Daten und Uhrzeiten, etwa mit deiner Zeiterfassung.
- 3
Gegen welche Pflicht
Der Arbeitgeber nennt die Pflicht, die du verletzt haben sollst, etwa aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Gesetz. Prüfe, ob die Regel für dich wirklich so gilt.
- 4
Die Aufforderung
Er fordert dich auf, das Verhalten zu ändern. Das ist der Kern der Abmahnung: Du bekommst die Chance, es künftig anders zu machen.
- 5
Die Warnung
Erst dieser Satz macht das Schreiben zur Abmahnung. Bei einem gleichartigen Verstoß kann der Arbeitgeber dann verhaltensbedingt kündigen. Bei einem ganz anderen Verstoß braucht er meist eine neue Abmahnung.
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Personalakte und Unterschrift
Die Abmahnung kommt in deine Personalakte. Du darfst die Akte einsehen. Unterschreiben musst du höchstens den Erhalt, ein Schuldeingeständnis nicht.
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Folgt später eine Kündigung, hast du nur 3 Wochen ab Zugang Zeit, beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
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Häufige Fragen
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Nein. Du kannst den Erhalt bestätigen, mehr nicht. Schreib dazu, dass du nur den Empfang bestätigst. Dass du die Vorwürfe anerkennst, musst du nicht unterschreiben.
Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?
Ja. Ist sie unberechtigt oder zu ungenau, kannst du verlangen, dass sie aus der Personalakte entfernt wird, notfalls vor dem Arbeitsgericht. Oft ist eine Gegendarstellung der ruhigere Weg. Lass dich vorher beraten.
Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Mit der Zeit verliert eine Abmahnung an Gewicht, wenn nichts Vergleichbares mehr passiert. Ab wann du die Entfernung verlangen kannst, hängt vom Einzelfall ab.
Wie viele Abmahnungen gibt es vor einer Kündigung?
Eine bestimmte Zahl schreibt das Gesetz nicht vor. Oft reicht eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Verstoßes. Bei sehr schweren Verstößen, etwa Diebstahl, kann der Arbeitgeber sogar ohne Abmahnung kündigen.
Quellen
- § 314 Bürgerliches Gesetzbuch: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 83 Betriebsverfassungsgesetz: Einsicht in die Personalakten · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 4 Kündigungsschutzgesetz: Anrufung des Arbeitsgerichts · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 05.11.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.