Darf das Original nach dem Scan weg?
Ein Scan ist praktisch, ersetzt das Original aber nicht immer. Vor Gericht hat ein unterschriebenes Original mehr Gewicht als eine Kopie, und manche Dokumente funktionieren nur im Original.
Zuletzt geprüft: 9. Oktober 2026
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein konkretes Schreiben.
Kurz gesagt
Für viele Alltagsbelege reicht ein guter Scan. Urkunden, Ausweise, notarielle Dokumente, Testamente, Zeugnisse, den Fahrzeugbrief und unterschriebene wichtige Verträge solltest du aber im Original behalten. Ein Original mit Unterschrift beweist mehr als ein Scan, den das Gericht frei würdigt.
Immer Original
Urkunden, Testament, notarielle Dokumente, Fahrzeugbrief.
Besser Original
Unterschriebene Verträge, Zeugnisse, Bürgschaften.
Scan reicht meist
Rechnungen, Kontoauszüge, Infobriefe.
Vor dem Entsorgen
Scan prüfen und sichern.
Warum das Original mehr zählt
Eine unterschriebene Urkunde im Original beweist vor Gericht, dass die Erklärung von dem Unterzeichner stammt. Ein Scan ist dagegen nur ein Abbild. Das Gericht bewertet ihn frei und kann Zweifel haben, etwa ob er verändert wurde. Bei öffentlichen Urkunden, zum Beispiel vom Notar oder Standesamt, ist das Original noch wichtiger.
Diese Originale behältst du
- Personenstandsurkunden: Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde
- Ausweise, Pässe, Aufenthaltstitel und Einbürgerungsurkunden
- Notarielle Urkunden, Grundbuchauszüge, Kaufverträge für Immobilien
- Testamente: Nur das Original ist gültig, eine Kopie reicht nicht
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
- Unterschriebene wichtige Verträge, Bürgschaften, Schuldanerkenntnisse
- Rentenunterlagen, bis deine Zeiten geklärt sind
Das kann nach einem guten Scan oft weg
- einfache Rechnungen und Quittungen nach Ablauf von Garantie und Verjährung
- Kontoauszüge, wenn sie digital vorliegen
- Informationsschreiben, Werbung, Erinnerungen ohne Entscheidung
Häufige Fragen
Nimmt eine Behörde einen Scan an?
Oft ja, zum Beispiel als Nachweis im Online-Antrag. Sie kann aber das Original sehen wollen. Deshalb wichtige Originale behalten.
Was ist mit Rechnungen für die Steuer?
Privatpersonen reicht für die Steuer meist eine digitale Kopie. Rechnungen für Handwerkerleistungen an deiner Wohnung musst du zwei Jahre aufbewahren, eine gut lesbare digitale Fassung ist dafür in der Regel ausreichend.
Wie bewahre ich Originale am besten auf?
In einem Ordner mit Klarsichthüllen, trocken und möglichst feuerfest. Für sehr wichtige Urkunden kann ein Bankschließfach sinnvoll sein.
Briefe, Fristen und Termine an einem Ort
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Brief mit bliqq erklären lassenQuellen
- 1.§ 371 Zivilprozessordnung: Beweis durch Augenschein · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- 2.§ 416 Zivilprozessordnung: Beweiskraft von Privaturkunden · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- 3.§ 415 Zivilprozessordnung: Beweiskraft öffentlicher Urkunden · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- 4.Welche Unterlagen muss ich wie lange behalten? · Verbraucherzentrale
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