Brieftyp · Bußgeldstelle
Anhörungsbogen erhalten. Was jetzt?
Mit dem Anhörungsbogen teilt dir die Bußgeldstelle mit, dass wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen dich ermittelt wird, etwa wegen zu schnellen Fahrens. Er ist eine Anhörung und noch keine Entscheidung. Deine Angaben zur Person musst du machen, zum Vorwurf selbst darfst du schweigen. Erst danach kommt gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.
- Zur Person
- Pflicht
- Name, Geburtsdatum, Anschrift
- Zum Vorwurf
- Freiwillig
- du darfst schweigen
- Verjährung
- 6 Monate
- beginnt mit der Anhörung neu
So liest du den Brief
- 1
Wer schreibt?
Die Bußgeldstelle der Stadt, des Kreises oder des Landes, in dem der Verstoß war. Das muss nicht dein Wohnort sein. Ein Foto ist nicht immer dabei, du kannst es später in der Akte sehen.
- 2
Aktenzeichen
Gib das Aktenzeichen bei jeder Antwort an. Unter derselben Nummer kommt später auch ein Bußgeldbescheid.
- 3
Der Vorwurf
Prüfe Datum, Uhrzeit, Ort und Kennzeichen. Die genannte Geldbuße ist eine Ankündigung, noch keine Entscheidung. Erst der Bußgeldbescheid setzt sie fest.
- 4
Angaben zur Person: Pflicht
Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift musst du angeben. Wer das verweigert oder falsche Angaben macht, riskiert ein eigenes Bußgeld.
- 5
Angaben zur Sache: freiwillig
Zum Vorwurf darfst du schweigen, das darf dir nicht schaden. Wer gefahren ist, musst du nicht sagen, wenn du dich oder nahe Angehörige damit belasten würdest.
- 6
Die Woche ist keine gesetzliche Frist
Die erbetene Rücksendung innerhalb einer Woche ist keine Ausschlussfrist. Schick die Pflichtangaben trotzdem zeitnah zurück. Wichtig: Mit der Anhörung beginnt die Verjährung von 6 Monaten neu.
Wo du gerade stehst
- Du bist hierAnhörungsbogenDu kannst dich äußern
- DanachBußgeldbescheid2 Wochen für Einspruch
- Mit EinspruchAmtsgerichtPrüfung, oft mit Verhandlung
- Ohne EinspruchRechtskraftZahlen, Punkte, ggf. Fahrverbot
Was du jetzt tun kannst
Wichtig: Lass den Bogen nicht liegen. Die Angaben zur Person musst du machen, und nach der Anhörung kommt der Bußgeldbescheid. Gegen den hast du dann nur noch 2 Wochen Zeit für den Einspruch.
Auf dieser Seite erklärt
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Häufige Fragen
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Die Angaben zur Person musst du machen, notfalls auch formlos mit Aktenzeichen. Zum Vorwurf musst du nichts sagen. Schickst du gar nichts, entscheidet die Behörde nach Aktenlage, und meist kommt der Bußgeldbescheid trotzdem.
Muss ich sagen, wer gefahren ist?
Nein, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest. Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, darf sie dem Halter aber ein Fahrtenbuch auferlegen.
Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?
Den Anhörungsbogen bekommt, wer selbst beschuldigt wird. Den Zeugenfragebogen bekommt der Halter, wenn die Behörde wissen will, wer gefahren ist. Als Zeuge musst du grundsätzlich aussagen, außer du würdest dich oder nahe Angehörige belasten.
Wann verjährt der Verstoß?
Seit dem 1. Juli 2026 verjähren die meisten Verkehrsverstöße einheitlich nach 6 Monaten. Die Frist beginnt aber neu, sobald die Behörde die Anhörung anordnet oder einen Bußgeldbescheid erlässt. Auf Verjährung zu hoffen lohnt sich deshalb selten.
Sind die Punkte und die Geldbuße schon fest?
Nein. Der Anhörungsbogen nennt, was der Bußgeldkatalog vorsieht. Verbindlich wird es erst mit einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid.
Quellen
- § 55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Anhörung des Betroffenen · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 111 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Falsche Namensangabe · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 33 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 26 Straßenverkehrsgesetz: Verjährung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- § 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Fahrtenbuch · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- Bußgeldkatalog-Verordnung · Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
Geprüft am 10.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.