Brieftyp · Bußgeldstelle

Anhörungsbogen erhalten. Was jetzt?

Mit dem Anhörungsbogen teilt dir die Bußgeldstelle mit, dass wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen dich ermittelt wird, etwa wegen zu schnellen Fahrens. Er ist eine Anhörung und noch keine Entscheidung. Deine Angaben zur Person musst du machen, zum Vorwurf selbst darfst du schweigen. Erst danach kommt gegebenenfalls ein Bußgeldbescheid.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, amtliche Quellen und dein Schreiben.

Zur Person
Pflicht
Name, Geburtsdatum, Anschrift
Zum Vorwurf
Freiwillig
du darfst schweigen
Verjährung
6 Monate
beginnt mit der Anhörung neu

So liest du den Brief

  1. 1

    Wer schreibt?

    Die Bußgeldstelle der Stadt, des Kreises oder des Landes, in dem der Verstoß war. Das muss nicht dein Wohnort sein. Ein Foto ist nicht immer dabei, du kannst es später in der Akte sehen.

  2. 2

    Aktenzeichen

    Gib das Aktenzeichen bei jeder Antwort an. Unter derselben Nummer kommt später auch ein Bußgeldbescheid.

  3. 3

    Der Vorwurf

    Prüfe Datum, Uhrzeit, Ort und Kennzeichen. Die genannte Geldbuße ist eine Ankündigung, noch keine Entscheidung. Erst der Bußgeldbescheid setzt sie fest.

  4. 4

    Angaben zur Person: Pflicht

    Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift musst du angeben. Wer das verweigert oder falsche Angaben macht, riskiert ein eigenes Bußgeld.

  5. 5

    Angaben zur Sache: freiwillig

    Zum Vorwurf darfst du schweigen, das darf dir nicht schaden. Wer gefahren ist, musst du nicht sagen, wenn du dich oder nahe Angehörige damit belasten würdest.

  6. 6

    Die Woche ist keine gesetzliche Frist

    Die erbetene Rücksendung innerhalb einer Woche ist keine Ausschlussfrist. Schick die Pflichtangaben trotzdem zeitnah zurück. Wichtig: Mit der Anhörung beginnt die Verjährung von 6 Monaten neu.

Wo du gerade stehst

  1. Du bist hierAnhörungsbogenDu kannst dich äußern
  2. DanachBußgeldbescheid2 Wochen für Einspruch
  3. Mit EinspruchAmtsgerichtPrüfung, oft mit Verhandlung
  4. Ohne EinspruchRechtskraftZahlen, Punkte, ggf. Fahrverbot

Was du jetzt tun kannst

Du bist gefahrenFülle die Pflichtangaben aus. Ob du den Verstoß zugibst, ist deine Entscheidung. Ein Geständnis macht ein Vorgehen gegen den späteren Bescheid schwerer.
Du warst es nichtKreuze an, dass du nicht gefahren bist, und mach die Pflichtangaben. Wer gefahren ist, kannst du nennen, musst es bei nahen Angehörigen aber nicht.
Messung zweifelhaftGib zunächst nur die Pflichtangaben an. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Akte mit Foto und Messprotokoll anfordern.
Firmen- oder MietwagenKam der Bogen als Zeugenfragebogen an dich als Halter, fragt die Behörde nach dem Fahrer. Auch hier musst du nahe Angehörige nicht belasten.

Wichtig: Lass den Bogen nicht liegen. Die Angaben zur Person musst du machen, und nach der Anhörung kommt der Bußgeldbescheid. Gegen den hast du dann nur noch 2 Wochen Zeit für den Einspruch.

Auf dieser Seite erklärt

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Häufige Fragen

Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?

Die Angaben zur Person musst du machen, notfalls auch formlos mit Aktenzeichen. Zum Vorwurf musst du nichts sagen. Schickst du gar nichts, entscheidet die Behörde nach Aktenlage, und meist kommt der Bußgeldbescheid trotzdem.

Muss ich sagen, wer gefahren ist?

Nein, wenn du dich selbst oder nahe Angehörige belasten würdest. Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, darf sie dem Halter aber ein Fahrtenbuch auferlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?

Den Anhörungsbogen bekommt, wer selbst beschuldigt wird. Den Zeugenfragebogen bekommt der Halter, wenn die Behörde wissen will, wer gefahren ist. Als Zeuge musst du grundsätzlich aussagen, außer du würdest dich oder nahe Angehörige belasten.

Wann verjährt der Verstoß?

Seit dem 1. Juli 2026 verjähren die meisten Verkehrsverstöße einheitlich nach 6 Monaten. Die Frist beginnt aber neu, sobald die Behörde die Anhörung anordnet oder einen Bußgeldbescheid erlässt. Auf Verjährung zu hoffen lohnt sich deshalb selten.

Sind die Punkte und die Geldbuße schon fest?

Nein. Der Anhörungsbogen nennt, was der Bußgeldkatalog vorsieht. Verbindlich wird es erst mit einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid.

Quellen

Geprüft am 10.10.2026 anhand der oben genannten offiziellen Quellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Gesetze, die amtlichen Quellen und dein Schreiben. Der Beispielbrief ist erfunden.